Führerscheinantrag
Sie bekommen von uns einen ausgefüllten Führerscheinantrag, den Sie beim Rathaus abgeben.
- Benötigte Unterlagen
– aktuelles biometrisches Passbild
– Sehtest (vom Augenarzt oder Optiker)
– Bescheinigung über den Erste Hilfe Kurs
– Kopie des Personalausweises
– eine Kopie des Führerschein (bei Erweiterung und Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis)
– bei BF 17 Kopien der Führerscheine und Ausweise der Begleitpersonen (je Begleitperson ein Beiblatt, eines bekommen Sie mit den Antragsunterlagen, das können Sie kopieren oder auf unserer Homepage herunterladen)
– Gebühren für den Führerscheinantrag:
– Landratsamt
– im Rathaus fällig bei Abgabe 5,10€
– 38,40€ per Rechnung, zzgl Gebühren für BF 17 10€ je Begleitperson
– Stadt:
– im Rathaus fällig bei Abgabe 43,40€ (Erweiterung 42,60€)
– BF 17 61,10€ (inkl. 1 Begleitperson) + 10€ je weitere Beleidperson
Wir empfehlen den Antrag möglichst bald auf dem Rathaus abzugeben, die Bearbeitung kann zwischen 4–12 Wochen dauern.
Wenn der Antrag bearbeitet wurde, erteilt das Amt einen Prüfauftrag und übermittelt ihn an den TÜV. Das sieht man im Lernprogramm unter ‚Meine Dokumente Prüfauftrag erteilt‘. Oder Sie fragen bei uns nach.
Der Prüfauftrag gilt 1 Jahr. D.h. innerhalb dieser Zeit muss die Theorieprüfung erfolgreich absolviert werden, ansonsten muss ein neuer Antrag auf dem Amt gestellt werden.
Kosten der Führerscheinausbildung
Die Preisliste finden sie auf unserer Homepage.
Zu den Bürozeiten können Sie sich gerne persönlich in den Fahrschulen oder telefonisch bei unserer Zentrale informieren.
Theorieunterricht
- Kann in jeder Filiale besucht werden
- Es kann jeder Zeit begonnen werden
- Die Anzahlt der benötigenden Stunden
Klassen | Grundunterricht* Doppelstunde 90 min | Klassenspezifischer Unterricht Doppelstunde 90 min |
B | 12/6 | 2 (B1+B2) |
B 196 | 0 | 4 |
A1, A2, A | 12/6 | 4 |
Mofa | 6 | 2 |
* Der Grundstoff vermindert sich um 6 Doppelstunden, wenn der Bewerber/die Bewerberin bereits eine Fahrerlaubnis besitzt.
Lernmaterial
Die Zugangsdaten für das Fahren-Lernen bekommen Sie von uns.
Wenn man sich einmal angemeldet hat kann man an jedem PC oder Handy lernen.
Die App gilt 1 Jahr
In der App können die besuchten Theoriestunden und der Rücklauf der bearbeiteten Papiere eingesehen werden.
Theorieprüfung
Wenn der Prüfauftrag da ist und alle Theoriestunden besucht wurden, kann über unser Büro zu den Öffnungszeiten ein Termin für die Theorieprüfung vereinbart werden. Die benötigten Unterlagen schicken wir per Post zu.
Die Theorieprüfung kann in folgenden Sprachen abgelegt werden:
- Englisch
- Französisch
- Griechisch
- Hocharabisch
- Italienisch
- Kroatisch
- Polnisch
- Portugiesisch
- Rumänisch
- Russisch
- Spanisch
- Türkisch
Fahrstunden
Wenn es mit den Fahrstunden los gehen soll, die Fahrlehrer ansprechen oder bei der Zentrale melden.
Eine Fahrstunde beträgt 45 Minuten, wir fahren i.d.R. 90 Minuten oder mehr.
Vereinbarte Fahrstunden müssen mindestens 24 Stunden vorher direkt beim Fahrlehrer abgesagt werden. Falls nicht, müssen wir sie leider berechnen.
Die Anzahl der Übungsstunden richtet sich nach den Fähigkeiten jedes einzelnen Fahrschülers, folgende Fahrstunden sind vorgeschrieben:
Klassen | Überlandfahrt | Autobahnfahrt | Nachtfahrt |
B | 5 | 4 | 3 |
B 196 | |||
A1, A2, A | 5 | 4 | 3 |
bei „B 196“ sind 10 Übungsstunden vorgeschrieben.
Praktische Prüfung:
Die praktische Prüfung findet am Ende der praktischen Führerscheinausbildung und nach bestandener Theorieprüfung statt.
Der Termin wird direkt mit dem Fahrlehrer abgesprochen.